Augusta Immobilien GmbH
 
   
 
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere Angebote sind freibleibend und erfolgen auf der Basis der ortsüblichen Maklerbedingungen. Ein Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Für die Richtigkeit der gemachten Angaben können wir keine Gewähr übernehmen. Die Information in der vorliegenden Form haben wir vom Eigentümer bzw. Auftaggeber erhalten und in diesem Angebot weitergegeben ohne Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit. Diese Offerte ist nur für den Empfänger bestimmt. Die Weitergabe an Dritte verpflichtet zu Schadenersatz.
Die Vorkenntnis eines Objektes ist uns innerhalb von 5 Werktagen schriftlich mitzuteilen und auf Verlangen vorzuweisen.
Der Erwerber zahlt an uns für den Nachweis und/oder die Vermittlung aus dem tatsächlichen Kaufpreis eine Maklerprovision in Höhe von 3 % zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, derzeit 19 %.
Die Maklerprovision ist bei Abschluss eines Kaufvertrages verdient und zur Zahlung fällig. Eine eventuell vom Verkäufer zu zahlende Provision berührt diesen Provisionsanspruch nicht. ( Hilfsweise ist gem. § 653, Abs. 2 BGB die ortsübliche Provision zu zahlen).

AugustA Immobilien GmbH

 
   

Dieser Provisionsanspruch erstreckt sich auch auf Verträge mit vergleichbarem wirtschaftlichem Erfolg, z. B. Miete. Der Mieter zahlt an uns für den Nachweis und/oder die Vermittlung eine Maklerprovision in Höhe von 2 Monatskaltmieten (3 Monatskaltmieten bei Gewerbeobjekten) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, derzeit 19 %. Die Maklerprovision ist bei Abschluss eines Mietvertrages verdient und zur Zahlung fällig. Alle Angaben in unseren Miet-Angeboten erfolgen im Auftrag des Eigentümers ohne Gewähr. Es gelten die ortsüblichen Maklerbedingungen.
Sofern unser Angebot vom Vertragsinhalt nur geringügig abweicht und/oder ein wirtschaftlicher bzw. zeitlicher Zusammenhang zwischen Vertragsabschluss und unserer Angebotsunterbreitung bestand, entsteht ebenfalls ein Provisionsanspruch. Eine entgeltliche Tätigkeit ist auch für die andere Vertragsseite gestattet. Alle Zahlungen für das Objekt selbst sind direkt an den Vekäufer oder Vermieter zu leisten.
Die Aufnahme von Verhandlungen kommt der Anerkennung vorstehender Geschäftsbedingungen gleich. Gerichtsstand und Erfüllungsort für Vollkaufleute und juristische Personen des öffentlichen Rechts ist Baden-Baden.

   
         
 
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