Dieser Provisionsanspruch
erstreckt sich auch auf Verträge mit vergleichbarem
wirtschaftlichem Erfolg, z. B. Miete. Der Mieter zahlt
an uns für den Nachweis und/oder die Vermittlung
eine Maklerprovision in Höhe von 2 Monatskaltmieten
(3 Monatskaltmieten bei Gewerbeobjekten) zuzüglich
der gesetzlichen Mehrwertsteuer, derzeit 19 %.
Die Maklerprovision ist bei Abschluss eines Mietvertrages
verdient und zur Zahlung fällig. Alle Angaben
in unseren Miet-Angeboten erfolgen im Auftrag des Eigentümers
ohne Gewähr. Es gelten die ortsüblichen Maklerbedingungen.
Sofern
unser Angebot vom Vertragsinhalt nur geringügig
abweicht und/oder ein wirtschaftlicher bzw. zeitlicher
Zusammenhang zwischen Vertragsabschluss und unserer
Angebotsunterbreitung bestand, entsteht ebenfalls ein
Provisionsanspruch. Eine entgeltliche Tätigkeit
ist auch für die andere Vertragsseite gestattet.
Alle Zahlungen für das Objekt selbst sind direkt
an den Vekäufer oder Vermieter zu leisten. Die
Aufnahme von Verhandlungen kommt der Anerkennung vorstehender
Geschäftsbedingungen gleich. Gerichtsstand
und Erfüllungsort für Vollkaufleute und juristische
Personen des öffentlichen Rechts ist Baden-Baden.
|