Steuerfreier Verkauf
2. Wer mindestens zwei Jahre in den eigenen vier Wänden
wohnt, kann seine Eigentumswohnung oder sein Haus steuerfrei
verkaufen. Bei allen anderen Kapitalanlagen wird der
Veräußerungsgewinn mit der Abgeltungssteuer
oder mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.
Gewinne aus dem Verkauf von Aktien und Wertpapieren
etwa unterliegen der Abgeltungssteuer. Wer eine vermietete
Immobilie verkauft, genießt zwar ebenfalls den
Vorteil des steuerfreien Verkaufs – Voraussetzung
ist allerdings, dass er die Immobilie vorher zehn Jahre
lang besessen hat.
Steuerfrei vererben
3. Nach der Erbschaftssteuerreform ist die Vererbung
der Immobilie an den Ehepartner oder die Kinder steuerfrei
möglich. Der Erbe muss danach allerdings mindestens
zehn Jahre in der Immobilie wohnen bleiben und darf
sie nicht verkaufen oder vermieten. Erfüllt er
diese Voraussetzungen, bleibt die Immobilie steuerfrei.
Das bedeutet eine massive Steuerersparnis. Denn bei
der Vererbung von anderen Kapitalanlagen ist eine zum
Teil dramatisch hohe Erbschaftsteuer zu entrichten.
Nur wer Betriebsvermögen vererbt, kann dies unter
gewissen Voraussetzungen ebenfalls ganz oder fast steuerfrei
tun – die Hürden dafür sind jedoch so
hoch und die Voraussetzungen so kompliziert, dass in
der Praxis nur wenige Erben in den Genuss dieses Vorteils
kommen werden.
Jürgen Michael Schick: „Neben vielen anderen
Gründen, die für den Kauf einer selbstgenutzten
Immobilie sprechen – so etwa die aktuell sehr
niedrigen Zinsen und moderaten Kaufpreise – ist
nach unseren Beobachtungen das Argument ‚3 x steuerfrei’
eines der entscheidenden Motive für viele Käufer,
eine selbstgenutzte Immobilie zu erwerben.“
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