VDM Presseinformation / 12.08.2009
 

  VDM-IVD Presseinformation
vom 12. August 2009
 

3 x steuerfrei - Warum die selbstgenutzte Immobilie das beste Steuersparmodell ist

Steuerfreie Rendite
Steuerfreier Verkauf
Steuerfreie Vererbung

Die selbstgenutzte Immobilie ist die unter steuerlichen Gesichtspunkten beste Anlagemöglichkeit. Darauf weist der IVD Bundesverband hin. „Die Kombination von drei massiven Steuervorteilen gibt es bei keiner einzigen Anlageform“, so IVD Vizepräsident Jürgen Michael Schick. „Steuerfreie Rendite, steuerfreier Verkauf, steuerfreie Vererbung – diese drei Punkte treffen nur für die selbstgenutzte Immobilie zu.“

Die Vorteile im Einzelnen – und die Voraussetzungen, unter denen diese gelten: Steuerfreie Rendite

1. Die gesparte Miete ist die Rendite einer selbstgenutzten Immobilie. Diese Rendite ist nicht zu versteuern. Bei allen anderen Kapitalanlagen wird die Rendite entweder mit der Abgeltungssteuer oder mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Die Steuerbelastung liegt dann in der Regel zwischen 25 und maximal 45 Prozent – plus Soli und Kirchensteuer. Die Steuerlast auf die Rendite der selbstgenutzten Immobilie ist Null.

 
   

Steuerfreier Verkauf

2. Wer mindestens zwei Jahre in den eigenen vier Wänden wohnt, kann seine Eigentumswohnung oder sein Haus steuerfrei verkaufen. Bei allen anderen Kapitalanlagen wird der Veräußerungsgewinn mit der Abgeltungssteuer oder mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Gewinne aus dem Verkauf von Aktien und Wertpapieren etwa unterliegen der Abgeltungssteuer. Wer eine vermietete Immobilie verkauft, genießt zwar ebenfalls den Vorteil des steuerfreien Verkaufs – Voraussetzung ist allerdings, dass er die Immobilie vorher zehn Jahre lang besessen hat.

Steuerfrei vererben

3. Nach der Erbschaftssteuerreform ist die Vererbung der Immobilie an den Ehepartner oder die Kinder steuerfrei möglich. Der Erbe muss danach allerdings mindestens zehn Jahre in der Immobilie wohnen bleiben und darf sie nicht verkaufen oder vermieten. Erfüllt er diese Voraussetzungen, bleibt die Immobilie steuerfrei. Das bedeutet eine massive Steuerersparnis. Denn bei der Vererbung von anderen Kapitalanlagen ist eine zum Teil dramatisch hohe Erbschaftsteuer zu entrichten. Nur wer Betriebsvermögen vererbt, kann dies unter gewissen Voraussetzungen ebenfalls ganz oder fast steuerfrei tun – die Hürden dafür sind jedoch so hoch und die Voraussetzungen so kompliziert, dass in der Praxis nur wenige Erben in den Genuss dieses Vorteils kommen werden.

Jürgen Michael Schick: „Neben vielen anderen Gründen, die für den Kauf einer selbstgenutzten Immobilie sprechen – so etwa die aktuell sehr niedrigen Zinsen und moderaten Kaufpreise – ist nach unseren Beobachtungen das Argument ‚3 x steuerfrei’ eines der entscheidenden Motive für viele Käufer, eine selbstgenutzte Immobilie zu erwerben.“

 
 
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