IVD warnt vor unseriösen Wohnungsvermittlern
Wohnungssuchende: keine Gebühren vorab bezahlen
Landgericht Hamburg: erfolgsunabhängige Gebühren
verstoßen gegen das Wohnraumvermittlungsgesetz
Der Immobilienverband IVD warnt vor unseriösen
Wohnungsvermittlern. In Ballungszentren wie Hamburg,
Stuttgart oder München treten vereinzelt Wohnungsvermittler
auf, die Wohnungsangebote nur gegen Vorkasse und unabhängig
vom Erfolg anbieten. „Wer auf Wohnungssuche ist,
sollte niemals vorab pauschale Gebühren für
die Wohnungsvermittlung bezahlen“, rät Ulrich
Löhlein, Rechtsanwalt beim Immobilienverband IVD.
„Die Provision ist ein erfolgsabhängiges
Honorar, das nur am Ende einer erfolgreichen Vermittlung
der Immobilie an den Immobilienmakler gezahlt wird.“
Das Einfordern von Dienstleistungs- oder anderen Gebühren
vor Abschluss eines Mietvertrages sei unseriös
und nicht rechtmäßig. Professionelle Immobilienmakler
würden auf keinen Fall Vorauszahlungen verlangen.
Wohnungssuchende sollten daher prüfen, ob es sich
um einen qualifizierten Makler handelt. Ein wichtiger
Qualitätsnachweis für Makler sei die Mitgliedschaft
in einem Berufsverband wie dem Immobilienverband IVD.
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