Wohnungsbauförderung: Im Koalitionsvertrag
ist verankert, dass insbesondere in den Ballungszentren
zusätzlicher Wohnungsneubau erforderlich ist. „Wir
gehen davon aus, dass die Bundesregierung die degressive
AfA für den Mietwohnungsneubau einführt, auch
wenn ein solcher Passus im Koalitionsvertrag fehlt“,
so Kießling. „Eine Regelung mit vier Prozent
in den ersten acht Jahren wäre eine vernünftige
Lösung, die Fehlallokationen vermeidet.“
Allerdings will die Koalition erst bis zur Mitte der
Legislaturperiode entscheiden, ob der Bund den Ländern
nach dem Jahr 2013 weiterhin zweckgebunden Mittel zur
Finanzierung von Maßnahmen der Wohnraumförderung
gewährt. Auf europäischer Ebene lehne die
Koalition eine Förderung des Wohnungsbaus mit Mitteln
der EU ab.
Der Bereich der Wohnungsbauförderung, zu der
der Immobilienverband IVD auch die Sanierung bestehender
Wohnungen zählt, wird vom IVD als ergänzungsbedürftig
angesehen. Hier seien wichtige Punkte ausgeklammert
worden, beispielsweise die zuletzt in den Koalitionsgesprächen
noch diskutierte Streichung beziehungsweise Aussetzung
der steuerlichen Sonderregelung zum anschaffungsnahen
Aufwand. „Wir schlagen als kurzfristig umsetzbare
Maßnahme vor, § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG zu streichen,
damit Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen
wieder zu den Herstellungskosten eines Gebäudes
gerechnet werden können“, so Kießling.
Diese Maßnahme sei notwendig, um Investitionen,
insbesondere energetischer Art, in Bestandsimmobilien
zu erleichtern. „Eine Streichung oder Aussetzung
kann sofort vollzogen werden.“ Dies gebe wichtige
Anreize für private Kapitalanleger, Immobilien
zu erwerben und anschließend energetisch zu sanieren.
Als einen sinnvollen Beitrag zum Verbraucherschutz
wertet der IVD die Regelung, wonach der Schutz von Darlehensnehmern,
die ihr Immobiliendarlehen vertragsgemäß
bedienen, gestärkt werden soll. Eine Abtretung
der Darlehensforderung soll zukünftig nur bei Genehmigung
des Darlehensnehmers wirksam sein.
Fazit: Das Fazit des IVD zum Koalitionspapier fällt
insgesamt positiv aus. „Trotz einzelner kritischer
Aspekte deuten sich grundsätzlich verlässlichere
Rahmenbedingungen für die Immobilienwirtschaft
an“, resümiert IVD-Präsident Kießling.
Der IVD begrüßt, dass rückwirkende gesetzgeberische
Maßnahmen vermieden werden sollen, welche die
Bürger belasten. „Die Politik muss gerade
im Immobilienbereich für langfristige Planungssicherheit
sorgen. Wir werten den Koalitionsvertrag als ein klares
Bekenntnis dazu.“
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