VDM Presseinformation / 29.01.2010
 

  VDM-IVD Presseinformation
vom 29. Januar 2010
 

Wohngeldnovelle verabschiedet
Zur abschliessenden Beratung des Wohngeldgesetzes erklären die Sprecherin für Bau- und Wohnungspolitik Petra Weis und der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Sören Bartol:

Die am 1. Januar 2009 in Kraft tretende Wohngeldnovelle mit einem Leistungsvolumen von 520 Millionen Euro ist ein wichtiger Beitrag zur Entlastung einkommensschwächerer Haushalte. Gerade vor dem Hintergrund der Finanzkrise kommt die Neuregelung zur richtigen Zeit. Mit der Reform erhöht sich das Wohngeld um durchschnittlich 62 Prozent. Wer heute monatlich 92 Euro bekommt, erhält dann 142 Euro. Von der Leistungsverbesserung werden rund 800.000 Haushalte profitieren, darunter 300.000 Rentnerhaushalte. Die Reform soll - vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates - rückwirkend zum 1. Oktober 2008 in Kraft treten, um Geringverdienerinnen und -verdiener schon in diesem Winter zu entlasten. Dies soll in Form einer Heizkostenpauschale erfolgen - in Höhe von 100 Euro für einen Ein-Personenhaushalt und 130 Euro für einen Zwei-Personenhaushalt. Dieser Betrag wird von Amts wegen bewilligt, ein gesonderter Antrag ist also nicht erforderlich.

 
   


Das Wohngeld ist seit 2001 nicht mehr angepasst worden. Seitdem sind nicht nur die Mieten, sondern vor allem die Nebenkosten deutlich gestiegen. Kernstück der Novelle ist die Einbeziehung der Heizkosten in die Wohngeldberechnung. Die bisherige Berechnungsgrundlage des Wohngeldes war die Bruttokaltmiete. Das zu ändern war ein Gebot der Stunde. Aus dem Zuschuss zur Kaltmiete wird jetzt ein Zuschuss zur Warmmiete. Dies geschieht bewusst in Form einer Pauschale von rund 30 Prozent, damit weiter ein Anreiz zum Energiesparen gegeben ist. Darüber hinaus werden die Miethöchstbeträge und die Tabellenwerte erhöht.

Zudem soll der Gesetzentwurf den Wechsel aus dem Transferleistungsbezug (insbesondere ALG II) in das Wohngeld erleichtert werden, wenn durch das Wohngeld die Hilfebedürftigkeit vermieden werden kann. Deshalb wird der Wohngeldausschluss so eingeschränkt, dass übergangsweise ein gleichzeitiger Bezug von Transferleistungen und Wohngeld möglich ist, der über eine Erstattung zwischen den Leistungsträgern ausgeglichen wird.

Der Bundesrat wird am 19. Dezember das Wohngeldgesetz beraten. Wir appellieren an die Länder, das Gesetz nicht zu blockieren. Mit der Anhebung des Wohngeldes gelingt uns ein grosser Schritt hin zu mehr sozialer Sicherheit. Wohnen darf nicht zum Luxus werden. Deshalb müssen die staatlichen Hilfen für bedürftige Menschen passgenau und auf der Höhe der Zeit sein. Genau das haben wir mit dem vorliegenden Gesetz erreicht.

 
 
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