Das Wohngeld ist seit 2001 nicht mehr
angepasst worden. Seitdem sind nicht nur die Mieten,
sondern vor allem die Nebenkosten deutlich gestiegen.
Kernstück der Novelle ist die Einbeziehung der
Heizkosten in die Wohngeldberechnung. Die bisherige
Berechnungsgrundlage des Wohngeldes war die Bruttokaltmiete.
Das zu ändern war ein Gebot der Stunde. Aus dem
Zuschuss zur Kaltmiete wird jetzt ein Zuschuss zur Warmmiete.
Dies geschieht bewusst in Form einer Pauschale von rund
30 Prozent, damit weiter ein Anreiz zum Energiesparen
gegeben ist. Darüber hinaus werden die Miethöchstbeträge
und die Tabellenwerte erhöht.
Zudem soll der Gesetzentwurf den Wechsel aus dem Transferleistungsbezug
(insbesondere ALG II) in das Wohngeld erleichtert werden,
wenn durch das Wohngeld die Hilfebedürftigkeit
vermieden werden kann. Deshalb wird der Wohngeldausschluss
so eingeschränkt, dass übergangsweise ein
gleichzeitiger Bezug von Transferleistungen und Wohngeld
möglich ist, der über eine Erstattung zwischen
den Leistungsträgern ausgeglichen wird.
Der Bundesrat wird am 19. Dezember das Wohngeldgesetz
beraten. Wir appellieren an die Länder, das Gesetz
nicht zu blockieren. Mit der Anhebung des Wohngeldes
gelingt uns ein grosser Schritt hin zu mehr sozialer
Sicherheit. Wohnen darf nicht zum Luxus werden. Deshalb
müssen die staatlichen Hilfen für bedürftige
Menschen passgenau und auf der Höhe der Zeit sein.
Genau das haben wir mit dem vorliegenden Gesetz erreicht.
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