VDM Presseinformation / 12.04.2010
 

  VDM-IVD Presseinformation
vom 12. April 2010
 

IVD warnt vor Erhöhung der Grunderwerbsteuer
Brandenburg plant höchste Grunderwerbsteuer bundesweit
Private Haus- und Wohnungskäufer besonders betroffen
Ländlicher Raum wird in Mitleidenschaft gezogen

Der Immobilienverband IVD kritisiert die von der rot-roten Koalition in Brandenburg geplante Erhöhung der Grunderwerbsteuer auf fünf Prozent. Dies wäre der höchste Steuersatz bundesweit. „Die Erhöhung der Grunderwerbsteuer von 3,5 auf 5 Prozent bedeutet vor allem für private Haus- und Wohnungskäufer eine Mehrbelastung. Die geplante Steuererhöhung trifft sowohl kleinere Eigentümer, die zum Beispiel eine Eigentumswohnung oder ein Einfamilienhaus kaufen wollen, wie auch größere Investoren, die etwa Grundstücke zur Gewerbeansiedlung kaufen wollen“, sagt Dirk Wohltorf, Vorsitzender des Regionalverbandes Berlin-Brandenburg im IVD. „Wenn die Grunderwerbsteuer um anderthalb Prozent steigt, bedeutet das einen Anstieg der Kaufnebenkosten um rund zehn Prozent. Für viele junge Familien, die den Kauf eines Eigenheims im Speckgürtel von Berlin planen, wird der Schritt ins Eigentum aufgrund der Steuererhöhung noch schwieriger“, so Wohltorf weiter. Eine höhere Grunderwerbsteuer führe laut IVD auch nicht zwangsläufig zu höheren Steuereinnahmen. Vielmehr könne es aufgrund der schwächeren Nachfrage zu Steuerausfällen kommen.

„Die geplante Erhöhung auf 5 Prozent entspricht einem Anstieg der Grunderwerbsteuer um mehr als 40 Prozent. Insbesondere die Käufer und Verkäufer einer Immobilie in den Randlagen des Bundeslandes Brandenburg werden mit dieser Erhöhung zu kämpfen haben. Offensichtlich ist sich die Landesregierung der Auswirkungen dieser Erhöhung nicht bewusst“, sagt Wohltorf. Die ohnehin im ländlichen Raum unter Druck geratenen Immobilienpreise würden durch diese Erhöhung der Grunderwerbsteuer weiter in Mitleidenschaft gezogen. Die Regionen Brandenburgs, die schon heute einen negativen Wanderungssaldo aufweisen, erfahren durch diese Steuererhöhung zusätzliche Erschwernisse. „Wir wünschen uns hier von der Landesregierung mehr Augenmaß für eine ausgewogene Förderung des ländlichen Raumes. Mehr Steuereinnahmen sind in diesem Fall sehr kurzfristig gedacht“, so der Vorsitzende des Regionalverbandes im IVD weiter.

 
   

Angesichts der jüngsten Anhebung der Grunderwerbsteuer in Sachsen-Anhalt und der Pläne in Brandenburg warnt der IVD vor einer Anhebung der Grunderwerbsteuer in weiteren Bundesländern. „Die Föderalismusreform war dazu gedacht, einen Wettbewerbsföderalismus in Deutschland einzuführen. Stattdessen beschert sie Bürgern nun Mehrbelastungen“, sagt Jens-Ulrich Kießling, Präsident des Immobilienverbandes IVD. „Wir hoffen, dass nicht noch weitere Bundesländer dem Beispiel von Berlin, Hamburg, Sachsen-Anhalt mit 4,5 Prozent und jetzt Brandenburg mit 5 Prozent folgen. Auch Bremen hatte unlängst angekündigt, die Grunderwerbsteuer ebenfalls auf 4,5 Prozent zum 1. Januar 2011 zu erhöhen“, so der Präsident weiter. Die Bundesregierung habe sich im Koalitionsvertrag zur Förderung des Wohneigentums bekannt. Stattdessen werde der Immobilienerwerb in einigen Bundesländern unnötig erschwert. „Zur Förderung des ländlichen Raumes und zur Durchsetzung von mehr Wohneigentum in Deutschland ist Augenmaß bei der Festsetzung der Grunderwerbsteuer wichtig“, so Kießling weiter. Der IVD fordert daher, dass Erstkäufer von selbstgenutzten Immobilien von der Grunderwerbsteuer freigestellt werden sollten. Dies könnte durch den Bundesgesetzgeber geregelt werden, da die Zuständigkeit nur für die Festsetzung des Steuersatzes auf die Länder übertragen wurde. Für die Einführung der vom IVD vorgeschlagenen Steuerbefreiung für Erstkäufer ist weiterhin der Bund zuständig.

Der Steuersatz beträgt seit 1997 bundesweit 3,5 Prozent des Kaufpreises und lag vorher bei zwei Prozent. Seit September 2006 legen die Bundesländer den Steuersatz selbst fest. Berlin, Hamburg und Sachsen-Anhalt haben die Grunderwerbsteuer bereits auf 4,5 Prozent angehoben.

 
 
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