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VDM-IVD
Presseinformation
vom 12. April 2010 |
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IVD warnt vor Erhöhung der Grunderwerbsteuer
Brandenburg plant höchste Grunderwerbsteuer bundesweit
Private Haus- und Wohnungskäufer besonders betroffen
Ländlicher Raum wird in Mitleidenschaft gezogen
Der Immobilienverband IVD kritisiert die von der rot-roten
Koalition in Brandenburg geplante Erhöhung der
Grunderwerbsteuer auf fünf Prozent. Dies wäre
der höchste Steuersatz bundesweit. „Die Erhöhung
der Grunderwerbsteuer von 3,5 auf 5 Prozent bedeutet
vor allem für private Haus- und Wohnungskäufer
eine Mehrbelastung. Die geplante Steuererhöhung
trifft sowohl kleinere Eigentümer, die zum Beispiel
eine Eigentumswohnung oder ein Einfamilienhaus kaufen
wollen, wie auch größere Investoren, die
etwa Grundstücke zur Gewerbeansiedlung kaufen wollen“,
sagt Dirk Wohltorf, Vorsitzender des Regionalverbandes
Berlin-Brandenburg im IVD. „Wenn die Grunderwerbsteuer
um anderthalb Prozent steigt, bedeutet das einen Anstieg
der Kaufnebenkosten um rund zehn Prozent. Für viele
junge Familien, die den Kauf eines Eigenheims im Speckgürtel
von Berlin planen, wird der Schritt ins Eigentum aufgrund
der Steuererhöhung noch schwieriger“, so
Wohltorf weiter. Eine höhere Grunderwerbsteuer
führe laut IVD auch nicht zwangsläufig zu
höheren Steuereinnahmen. Vielmehr könne es
aufgrund der schwächeren Nachfrage zu Steuerausfällen
kommen.
„Die geplante Erhöhung auf 5 Prozent entspricht
einem Anstieg der Grunderwerbsteuer um mehr als 40 Prozent.
Insbesondere die Käufer und Verkäufer einer
Immobilie in den Randlagen des Bundeslandes Brandenburg
werden mit dieser Erhöhung zu kämpfen haben.
Offensichtlich ist sich die Landesregierung der Auswirkungen
dieser Erhöhung nicht bewusst“, sagt Wohltorf.
Die ohnehin im ländlichen Raum unter Druck geratenen
Immobilienpreise würden durch diese Erhöhung
der Grunderwerbsteuer weiter in Mitleidenschaft gezogen.
Die Regionen Brandenburgs, die schon heute einen negativen
Wanderungssaldo aufweisen, erfahren durch diese Steuererhöhung
zusätzliche Erschwernisse. „Wir wünschen
uns hier von der Landesregierung mehr Augenmaß
für eine ausgewogene Förderung des ländlichen
Raumes. Mehr Steuereinnahmen sind in diesem Fall sehr
kurzfristig gedacht“, so der Vorsitzende des Regionalverbandes
im IVD weiter.
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Angesichts der jüngsten Anhebung
der Grunderwerbsteuer in Sachsen-Anhalt und der Pläne
in Brandenburg warnt der IVD vor einer Anhebung der
Grunderwerbsteuer in weiteren Bundesländern. „Die
Föderalismusreform war dazu gedacht, einen Wettbewerbsföderalismus
in Deutschland einzuführen. Stattdessen beschert
sie Bürgern nun Mehrbelastungen“, sagt Jens-Ulrich
Kießling, Präsident des Immobilienverbandes
IVD. „Wir hoffen, dass nicht noch weitere Bundesländer
dem Beispiel von Berlin, Hamburg, Sachsen-Anhalt mit
4,5 Prozent und jetzt Brandenburg mit 5 Prozent folgen.
Auch Bremen hatte unlängst angekündigt, die
Grunderwerbsteuer ebenfalls auf 4,5 Prozent zum 1. Januar
2011 zu erhöhen“, so der Präsident weiter.
Die Bundesregierung habe sich im Koalitionsvertrag zur
Förderung des Wohneigentums bekannt. Stattdessen
werde der Immobilienerwerb in einigen Bundesländern
unnötig erschwert. „Zur Förderung des
ländlichen Raumes und zur Durchsetzung von mehr
Wohneigentum in Deutschland ist Augenmaß bei der
Festsetzung der Grunderwerbsteuer wichtig“, so
Kießling weiter. Der IVD fordert daher, dass Erstkäufer
von selbstgenutzten Immobilien von der Grunderwerbsteuer
freigestellt werden sollten. Dies könnte durch
den Bundesgesetzgeber geregelt werden, da die Zuständigkeit
nur für die Festsetzung des Steuersatzes auf die
Länder übertragen wurde. Für die Einführung
der vom IVD vorgeschlagenen Steuerbefreiung für
Erstkäufer ist weiterhin der Bund zuständig.
Der Steuersatz beträgt seit 1997 bundesweit 3,5
Prozent des Kaufpreises und lag vorher bei zwei Prozent.
Seit September 2006 legen die Bundesländer den
Steuersatz selbst fest. Berlin, Hamburg und Sachsen-Anhalt
haben die Grunderwerbsteuer bereits auf 4,5 Prozent
angehoben.
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