Presseinformation vom 24. Januar 2020
Das Wohnungseigentumsrecht wird modernisiert
Für die Wohnungseigentümer der mehr als 9,3 Mio. Eigentumswohnungen in Deutschland zeichnet sich eine gesetzliche Verbesserung ihrer Rechte und Einflussmöglichkeiten ab. Nach der letzten Reform des Wohnungseigentumsgesetzes WEG im Jahr 2007 hat das Bundesjustizministerium (BMJV) nun einen Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes“ vorgelegt.
Demnach sollen Wohnungseigentümer und Mieter künftig einen Anspruch auf Gestattung baulicher Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität, der Barriere-Reduzierung und des Einbruchschutzes haben. Bauliche Maßnahmen sollen grundsätzlich mit einfacher Stimmenmehrheit möglich sein, sofern keine grundlegende Umgestaltung der Wohnanlage erfolgt. Künftig soll es möglich sein, Terrassen, Gärten oder Stellplätze, die bislang als Gemeinschaftseigentum mit Sondernutzungsrecht gelten, zu Sondereigentum zu erklären.
Im Zusammenhang mit der Wohnungseigentümerversammlung sind ebenfalls einige Veränderungen und Vereinfachungen geplant: die Ladungsfrist soll von zwei auf vier Wochen verlängert und Hürden für die Beschlussfähigkeit beseitigt werden. So soll beispielsweise das Beschlussfähigkeitsquorum aufgehoben, den Wohnungseigentümern eine Online-Teilnahme an Versammlungen ermöglicht und eine elektronische Beschlussfassung eingeführt werden. Umlaufbeschlüsse sollen künftig in Textform möglich sein, eine eigenhändige Unterschrift ist damit nicht mehr erforderlich. Die gesetzliche Pflicht zur Beschlusssammlung soll aufgehoben werden.
Markus Jugan, Vizepräsident des Immobilienverband Deutschland (IVD) und Vorsitzender des IVD-Bundesfachausschusses der Immobilienverwalter, würdigt, dass in den Referentenentwurf auch die Expertise seitens der Verwalterpraxis eingeflossen ist. Er begrüßt ausdrücklich, dass die Forderung nach einer flexiblen Zusammensetzung des Beirates ihren Niederschlag gefunden hat. Das Ob und die Anzahl der Beiratsmitglieder soll zukünftig im Ermessen der Eigentümergemeinschaft stehen.
„Das reformierte Gesetz wird die Zusammenarbeit von Eigentümern, Beirat und Verwaltern effizienter und transparenter machen. Durch die Stärkung der originären Verwalterkompetenzen werden Eigentümer entlastet, da Maßnahmen gewöhnlicher Verwaltung sowie Eilmaßnahmen auch ohne eine Beschlussfassung der Eigentümer unmittelbar umgesetzt werden können“, erklärt Jugan.
Kritisch sieht der IVD hingegen insbesondere die Neuregelung, wonach der Verwalter neben der Erstellung von Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan auch einen jährlichen Vermögensbericht erstellen soll, welcher über die wirtschaftliche Lage der Gemeinschaft Auskunft gibt. Dies sei eine weitere Zusatzaufgabe für Verwalter, deren Nutzen in keinem Verhältnis zum Aufwand stehe.
Im Zuge der Reformierung des WEG mahnt der IVD die Einführung eines Sach- und Fachkundenachweises für Verwalter sowie die weitere Stärkung der originären Verwalterkompetenzen an: „Wir benötigen fachlich qualifizierte Verwalter mit eigenen Entscheidungskompetenzen, um eine schnelle und effiziente Umsetzung der Eigentümerbelange sicherstellen zu können“, so IVD-Vize Markus Jugan.
Quelle: https://ivd.net/2020/01/das-wohnungseigentumsrecht-wird-modernisiert/?cn-reloaded=1