Denkmalschutz AfA:
Wer auf der Suche nach günstigen Abschreibungen für Immobilien ist, wird heute nur noch selten fündig. Nach Abschaffung von Eigenheimzulage und degressiver Abschreibungen für vermietete Neubauten, bietet eigentlich nur noch die sogenannte Denkmal AfA, d.h. Absetzung für Abnutzung, Steuervorteile, im Paragraphen 7 h/ 7i des Einkommensteuergesetzes sind dafür erhebliche Abschreibungen vorgesehen. Von der Denkmalschutz AfA profitieren sowohl der Staat als auch die Erwerber entsprechender Immobilien. Der Staat kann ohne eigene Aufwendungen Denkmäler schützen, erneuern und erhalten und der Käufer erhält meistens eine Immobilie, die hohe architektonische und bautechnische Qualität aufweist und in einem gewachsenen und strukturierten Umfeld liegt.