Objektnummer : K-3311
Preis auf Anfrage
Wohnlage und Grundstück:
Bühl, eine Stadt mit Charme rund 10 Kilometer südwestlich von Baden-Baden. Der Standort dieser Immobilie liegt zweifellos in einer der bevorzugtesten Wohnquartiere der Stadt. Am Ende einer nur von Anliegern befahrenen Straße erfreuen Sie sich ungestörter Privatsphäre auf einem sonnigen und ruhigen ca. 670 m² großen Grundstück. Hier genießen Sie den weiten Blick bis hin zum Fremersberg, aber auch die Rheinebene ist in Sichtweite.
Beschreibung des Objektes:
Ein moderner Wohnklassiker, erbaut im Jahre 2015, inmitten purer Natur am nördlichen Stadtrand von Bühl. Familiengerechte ca. 210 m² Villa im Bungalow-Stil mit heller Putzfassade und geräumiger Doppelgarage. Die großzügige Außenterrasse mit westlicher Ausrichtung und ein sehr schön eingewachsenes, pflegeleichtes Gartengrundstück bieten Sonne auch an den Abendstunden und laden zum Verweilen und Entspannen ein.
Einteilung und Ausstattung:
Ein ca. 67 m² großer Wohn-/ Ess- und Küchenbereich, zwei geräumige Schlafzimmer mit Ankleide und Bäder en-suite sowie ein Büro-/ Arbeitszimmer verteilen sich auf der Hauptwohnebene und sorgen mit bodentiefen Verglasungen für abwechslungsreiche Blickbeziehungen. Überwiegend großformatige Feinsteinzeug-Fliesen in beiden Wohngeschossen und helle Wandfarben in Verbindung mit einer durchdachten Grundbeleuchtung mit Deckenspots, in nahezu allen Räumen, sorgen für eine stimmungsvolle Wohnatmosphäre. Im Gartengeschoss finden Ihre Gäste ausreichend Platz, selbstverständlich mit eigenem Duschbad. Zwei weitere Räume, bestens belichtet, schließen sich hier an. Abstellflächen und Stauraum auf über 50 m² sowie ein annähernd 30 m² großer Hauswirtschaftsraum vervollständigen das Raumprogramm auf dieser Ebene.
Maklerprovision:
Der Verkäufer und der Erwerber zahlen an uns für den Nachweis und/oder die Vermittlung aus dem tatsächlichen Kaufpreis jeweils eine Maklerprovision in Höhe von 3,57 % inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, derzeit 19 %. Die Maklerprovision ist bei Abschluss eines Kaufvertrages verdient und zur Zahlung fällig. Dem Makler steht auch dann die ortsübliche Provision zu, wenn ein wirtschaftlich gleichartiges oder ähnliches Geschäft zustande kommt.