Детальная информация о недвижимости

Villenliegenschaft mit 8-10 Wohneinheiten in Premiumwohnlage mit hoher Denkmalschutz-AfA

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ID недвижимости : K 2901

   
995 m² Wohn-/Nutzfläche16 Спальни12 Ванные комнаты  Add to Favorites Print
Denkmalgeschütztes Villenanwesen in 1A Villenwohnlage

Lage und Grundstück:

“Die beste Adresse Baden-Badens”

Grüne, beschauliche Nebentäler gehören zum Bild Baden-Badens wie das Kurhaus und Casino. Ruhe, Sonne und gute Luft werden durch den Landschaftsschutz garantiert. Abseits jeglicher Hektik – und nur einen kleinen Spaziergang vom Zentrum durch die Lichtentaler Allee, entlang der malerischen Oos mit ihren reich verzierten Brückengeländern  liegt in dieser gesuchten Premiumwohnlage dieses elegante Villenanwesen. Durch die ideale Südwestausrichtung des Grundstückes ist die Besonnung das ganze Jahr über optimal gegeben.

Beschreibung des Objektes:

Aus Diskretionsgründen dürfen leider keine weiteren Angaben zum Objekt öffentlich bekannt gemacht werden.

Wir bitten um Ihr geschätztes Verständnis und begrüßen schon heute Ihren Anruf in unserem Büro.

Denkmalschutz AfA:

Wer auf der Suche nach günstigen Abschreibungen für Immobilien ist, wird heute nur noch selten fündig. Nach Abschaffung von Eigenheimzulage und degressiver Abschreibungen für vermietete Neubauten, bietet eigentlich nur noch die sogenannte Denkmal AfA, d.h. Absetzung für Abnutzung, Steuervorteile, im Paragraphen 7 h/ 7i des Einkommensteuergesetzes sind dafür erhebliche Abschreibungen vorgesehen. Von der Denkmalschutz AfA profitieren sowohl der Staat als auch die Erwerber entsprechender Immobilien. Der Staat kann ohne eigene Aufwendungen Denkmäler schützen, erneuern und erhalten und der Käufer erhält meistens eine Immobilie, die hohe architektonische und bautechnische Qualität aufweist und in einem gewachsenen und strukturierten Umfeld liegt.

Im Rahmen der Denkmalschutz AfA können Kapitalanleger 100 % der Instandhaltungs- bzw. Modernisierungskosten von ihrer Einkommenssteuer abschreiben, allerdings begrenzt auf einen Zeitraum von zwölf Jahren. In den ersten acht Jahren können nach der AfA Denkmal 9% der Sanierungskosten geltend gemacht werden, in den restlichen vier Jahren sind es noch 7 %. Nutzt der Immobilienkäufer das Objekt selbst, bleiben ihm immerhin Abschreibungen von 9% der gesamten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten für eine Laufzeit von zehn Jahren (§10 EStG). Das gilt allerdings nur unter der Voraussetzung, dass er für die angesetzten Beträge keine Eigenheimzulage erhalten hat. Inzwischen gibt es aber bereits aktuelle Urteile, die dem Käufer, der die Immobilie selbst nutzt und diese vor dem 01.01.06 erworben hat, die Geltendmachung der Eigenheimzulage noch möglich machen.

Die Sonder-AfA gemäß der Bestimmungen AfA Denkmalschutz gelten in der Regel für alle nach dem 31.12.03 eingereichten Unterlagen oder Bauanträge. Altbestände sind jedoch entsprechend geschützt, d.h. wurde vor dem 1. Januar 2004 eine fertig sanierte Denkmalschutz-Immobilie angeschafft, kann man noch von der alten Förderung profitieren und für die Dauer von zehn Jahren zehn Prozent der Sanierungskosten absetzen. Diese Übergangsbestimmung gilt auch, wenn mit der Sanierung vor dem 31. Dezember 2003 begonnen wurde. Stichtag ist hier der Termin, an dem ein entsprechender Bauantrag gestellt wurde.

Besonders günstig ist die Anschaffung einer Denkmal-Immobilie für Kapitalanleger dadurch, dass gleichzeitig und zwar neben den Abschreibungen nach Denkmal AfA auch die lineare AfA für die reinen Anschaffungskosten der Gebäude, ohne Renovierungskosten und ohne Grundstückskosten, genutzt werden kann. Diese AfA beträgt über einen Zeitraum von 50 Jahren immerhin noch 2 %, bei Gebäuden, die vor 1925 gebaut wurden, sogar 2,5 %.

Fazit:

Namenhaftes Denkmalschutzobjekt in bester Villenwohnlage mit hoher AfA.

Energieausweis: 

Baujahrbedingt nicht erforderlich.

Courtagepassus: 

Der Erwerber zahlt an die AugustA Immobilien GmbH für den Nachweis und/oder die Vermittlung aus dem tatsächlichen Kaufpreis eine Maklerprovision in Höhe von 3,57 % inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, derzeit 19 %. Die Maklerprovision ist bei Abschluss eines Kaufvertrages verdient und zur Zahlung fällig. Eine eventuell vom Verkäufer zu zahlende Provision berührt diesen Provisionsanspruch nicht. Dem Makler steht auch dann die ortsübliche Provision zu, wenn ein wirtschaftlich gleichartiges oder ähnliches Geschäft zustande kommt.

Агент AugustA Immobilien


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