Presseinformation vom 18. September 2018
Das Baukindergeld startet
Von diesem Dienstag an können Familien in Deutschland das neue Baukindergeld beantragen. Wer profitiert davon und was ist zu beachten?
Wie kann die Leistung beantragt werden?
Über die KfW-Bank. „Der Zuschuss soll es Familien mit Kindern und Alleinerziehenden leichter machen, ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung zu finanzieren“, betont die KfW. Pro Kind gibt es 12.000 Euro, ausgezahlt in zehn Jahresraten zu je 1200 Euro. Einen Antrag können alle Bürger mit mindestens einem Kind stellen, die seit Januar 2018 einen Kaufvertrag unterzeichnet oder eine Baugenehmigung erhalten haben. Den Zuschuss gibt es für Verträge oder Baugenehmigungen, die bis Ende 2020 abgeschlossen werden.
Warum die zeitliche Begrenzung?
Damit sollen die Kosten im Griff gehalten werden, Haushälter rechnen mit dem Auslaufen der letzten Zahlungen mit einer Summe von bis zu zehn Milliarden Euro. Gibt es aber eine starke Nachfrage, kann es auch mehr werden. Zunächst war von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) eine Deckelung auf 120 Quadratmeter Wohnfläche geplant, als Kompromiss gab es dann die zeitliche Begrenzung.
Was sind die Voraussetzungen?
Ein Ehepaar mit einem Kind darf ein Haushaltseinkommen von maximal 90.000 Euro im Jahr haben, bei zwei Kindern dürfen es maximal 105.000 Euro sein, bei drei Kindern 120.000. Die Kinder müssen mit im Haus oder der Wohnung leben und die Familie darf keine andere Immobilie besitzen. Von Dienstag an können Anträge – bei Vorliegen der Kauf- oder Bauunterlagen online bei der KfW gestellt werden unter: www.kfw.de/baukindergeld – der Antrag darf nach Einzug innerhalb von drei Monaten gestellt werden