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Presseinformation vom 22. Juni 2022

Inflation rechtfertigt keine Mietanpassung:

Vermieter dürfen nicht mit dem Verweis auf die derzeit hohe Inflation einfach die Miete erhöhen. Es gelten die gleichen Regelungen und Kappungsgrenzen für Mietanpassungen wie sonst auch. In den letzten Wochen hatten die Chefs großer Wohnungskonzerne für Aufsehen gesorgt: Sie hatten erklärt, dass Mieten nun angesichts der hohen Inflation logischerweise mit angehoben werden müssten.
Ein Rechtsanwalt widerspricht dem aber nun im Interview mit der WirtschaftsWoche: „Klar können Wohnungskonzerne die Miete erhöhen – aber nur in dem Rahmen, wie es der Mietspiegel erlaubt. Die Inflation ist kein Grund für eine Mieterhöhung.“

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