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Presseinformation vom 23. März 2021

Drei Monate Neuregelung Maklerprovision

Vor genau drei Monaten ist das Gesetz über die Neuregelung der Maklerprovision in Kraft getreten. Der Immobilienverband Deutschland zieht ein erstes Resümee.

„Nach unseren Beobachtungen wird die Neuregelung vom Markt gut angenommen. Die meisten Verkäufer entscheiden sich für das Modell der Doppeltätigkeit. Das bedeutet, dass der von ihnen beauftragte Makler auch für den Kaufinteressenten tätig wird. Kommt es zum Abschluss des Kaufvertrages, zahlen Verkäufer und Käufer eine Provision in selber Höhe“, erklärt der Stellvertretende Geschäftsführer und Justitiar des Immobilienverband Deutschland IVD, Dr. Christian Osthus.

Dennoch herrsche unter vielen Verkäufern und Käufern noch eine gewisse Verunsicherung. „Einige Verkäufer nehmen an, dass ausschließlich sie die Maklerprovision zu bezahlen haben. Der Kern des neuen Gesetzes besagt aber, dass die Höhe der Provision vom Verkäufer ausgehandelt, die Provision in der Regel jedoch zwischen Verkäufer und Käufer geteilt wird, wenn der Makler auch vom Käufer beauftragt wird. Die paritätische Teilung ist auch gerecht, da beide von der Maklerleistung profitieren“, sagt Osthus.

„Es ist weiterhin möglich, dass der Makler alleine vom Verkäufer beauftragt wird. Der Makler vertritt dann ausschließlich die Interessen des Verkäufers. In diesem Fall muss der Käufer keine Provision zahlen. Der Käufer kann sich aber an der Provision mit maximal 50 Prozent beteiligen, wobei er den Anteil erst zahlen muss, wenn der Verkäufer seiner Verpflichtung nachgekommen ist. Diese Beteiligung wird direkt zwischen Verkäufer und Käufer im notariellen Kaufvertrag vereinbart“, erklärt Osthus.

„Ein weiterer Punkt, der in der Öffentlichkeit noch für Verwirrung sorgt, ist der Anwendungsbereich der Neuregelung. Diese gilt immer dann, wenn es um ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung geht. In der Praxis oftmals nicht ganz einfach, ist die Abgrenzung von einem Ein- zu einem Zweifamilienhaus. Hier sollte man im Zweifel darauf abstellen, wie es der kaufinteressierte Verbraucher sieht und die Neuregelung anwenden“, so Osthus‘ Empfehlung.

„Kritiker der Neuregelung haben vorhergesagt, dass dort, wo der Verkäufer üblicherweise keine Provision gezahlt hat, diese einfach auf den Kaufpreis aufschlägt. Während die Nachfrage nach Maklerangeboten nach dem 23.12.2020 deutlich angestiegen ist, sind die durchschnittlichen Verkaufspreise im gleichen Zeitraum nahezu konstant geblieben. Das geht aus Daten des Verkaufsportals ImmobilienScout24 hervor“, berichtet Osthus.

Quelle: IVD Süd

 

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