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Presseinformation vom 30. August 2016

Benachteiligung von Neubauten

Pauschalkosten für Neubauten
Die vorgeschlagene Bewertung der Gebäude führt zu einer Benachteiligung von Neubauten gegenüber Altbauten, da für Neubauten höhere Pauschalkosten angesetzt werden und die Altersabschreibung geringer ist als die tatsächliche Alterswertminderung. Altbauten werden dadurch für Mieter und Eigentümer wirtschaftlich interessanter. Dies erscheint fragwürdig, weil Neubauten energetisch hochwertiger sind als Altbauten.

Steigende Baukosten
Steigende Baukosten werden sich durch die beabsichtigte Gestaltung der Kostenwerte auf die Mieter von Neubauten doppelt auswirken. Zum einen werden die höheren Baukosten zu einer höheren Nettomiete führen. Außerdem werden die gestiegenen Baukosten aber auch zu höheren Pauschalherstellungskosten führen, so dass sich für Neubauten ein höherer Gebäudewert ergibt. Dieser wird zu einer höheren Grundsteuer führen, die als Mietnebenkosten vor allem die Mieter belastet.

Altbauten werden daher für die Mieter wegen der niedrigeren Nebenkosten interessanter sein als Neubauten. Wegen ihrer besseren energetischen Qualität sollten Neubauten gegenüber Altbauten jedoch nicht benachteiligt werden.

Umfassende Modernisierung
Wenn ein Altbau umfassend modernisiert wird, so wirkt sich das wegen der starken Typisierung nicht auf den Grundstückswert aus. Derartige Gebäude werden daher in der Grundsteuer besser behandelt als vergleichbare Neubauten. Dies gilt auch dann, wenn der Altbau nur hinsichtlich des Wohnkomforts modernisiert worden ist, und er energetisch wesentlich schlechter ist als der Neubau.

Mehr zu diesem Thema finden Sie auf dem IVD Blog

 

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