Presseinformation vom 13. April 2021
Gesetzentwurf zu Share-Deals: Selbst genutztes Wohneigentum von Grunderwerbsteuer befreien
Die Bundesregierung will das Grunderwerbsteuergesetz ändern und die Besteuerung sogenannter Share Deals verschärfen. Am morgigen Mittwoch soll darüber im Finanzausschuss des Bundestages beraten werden. Aktuell müssen Unternehmen keine Grunderwerbsteuer zahlen, wenn sie nicht das Grundstück übertragen, sondern Anteile an der Gesellschaft, der das Grundstück gehört. Die Bundesländer kritisieren dies, da ihnen durch derartige Gestaltungen erhebliche Steuereinnahmen entgehen. Die Tatsache, dass nur Unternehmen von Share Deals Gebrauch machen können, während Privatpersonen beim Kauf einer Wohnung die volle Grunderwerbsteuer von bis zu 6,5 Prozent zahlen müssen, wird als ungerecht kritisiert.
IVD-Präsident Jürgen Michael Schick erklärt hierzu: „Die zu erwartenden Mehreinnahmen aus der Reform der Grunderwerbsteuer müssen jetzt dazu genutzt werden, mehr Gerechtigkeit beim Wohnungserwerb herzustellen. Der Erwerb einer selbst genutzten Wohnung sollte von der Grunderwerbsteuer befreit werden. Dies kann vom Bund in dem geplanten Reformgesetz geregelt werden, da die Länder nur für die Höhe des Steuersatzes verantwortlich sind. Wenn der Gesetzgeber aber die Besteuerung von Share Deals verschärft, ohne gleichzeitig die Käufer von selbst genutztem Wohneigentum zu entlasten, geht es ihm offensichtlich nicht um Steuergerechtigkeit, sondern nur um die Erhöhung seiner Einnahmen.“
Zum Hintergrund:
Nach der beabsichtigten Gesetzesreform soll die für Share Deals geregelte Schwelle von 95 auf 90 Prozent der Anteile herabgesetzt und die Vorbehaltensfristen in den Steuerbefreiungen von fünf auf zehn Jahre verlängert werden.